AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf Basis der Empfehlung des Fachverbandes Freier Werbetexter e.V. (FFW)

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die folgenden AGB gelten für sämtliche Leistungen von Michael Vrolichs (nachfolgend Texter). Anders lautenden oder widersprechenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Texter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Jeder erteilte Auftrag zur Erstellung von Texten oder Konzepten ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. Vergütung

2.1 Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der FFW Honorartabelle, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.3 Werden Texte, Konzepte oder Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.

2.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten zu Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 bei Ablieferung.

3.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als acht Wochen kann der Texter Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Geschäftskunden) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der FFW Honorartabelle gesondert berechnet, es sei denn, es handelt sich um sachlich begründete Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben, soweit dies vorher vereinbart ist und nicht um Autorenkorrekturen.

4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Druck, Programmierung o. ä.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm eine entsprechende Vollmacht zu erteilen bzw. er erteilt sie automatisch mit dem Auftrag, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind bzw. eindeutiger Bestandteil des Auftrags sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Belegmuster

6.1 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter drei kostenlose Belegexemplare. Er ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zur Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Der Texter verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für sachliche Fehler sowie versehentliche z. B. orthografische oder grammatikalische Unachtsamkeiten, sofern sie nicht auch vom Auftraggeber übersehen wurden und gem. 7.4. in dessen Verantwortung fallen. Für Arbeiten, die unter unzumutbarem Zeitdruck entstehen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

7.2 Außerdem verpflichtet er sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihm. Er haftet nur für eigenes Verschulden gem. 7.1.

7.4 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Slogans, Darstellungen und andere Texterleistungen wie Produktnamen, Entwürfe für TV und Funk entfällt jede Haftung des Texters.

7.6 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.

7.7 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Texter geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

7.8 Für den Fall der Reklamation ist dem Texter eine angemessene Nachbesserungszeit zu gewähren.

7.9 Falls eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2016